Zusammenfassung Ein altes, aber auch immer wieder aktuelles Thema – das Wildern von Pflanzen an den heimatlichen Standorten – veranlasst die Redaktion zu einer kritischen Bewertung der Situation und die Einleitung von präventiven Maßnahmen.
Gemeinsam mit internationalen Partnern wird begonnen, eine Art Netzwerk zu schaffen, um gemeinsam gegen die wieder verstärkt zu beobachtende Wilderei vorzugehen.
Dabei werden einfache Wege gesucht, diesen Auswüchsen entgegenzutreten.
Beginnen wir mit einigen erschreckenden Beispielen. Im Mai letzten Jahres brachte die südafrikanische Polizei folgende Meldung heraus (South African Police Servie 2019): „Die Polizeiverwaltung der Nordkap Provinz gratuliert der Springbok Stock Theft and Endangered Species Unit, Crime Intelligence, National Prosecuting Authority (NPA) und Department of Justice (DoJ), die sicherstellten, dass vier chinesische Staatsangehörige für schuldig befunden und wegen Verstoßes gegen das Northern Cape Nature Conservation Act 9/2009, Abschnitt 50, verurteilt wurden. Am Montag, dem 06. Mai 2019, wurden die Angeklagten Yu Shi, Zeng Zang, Li Wei und Junbo Liu während einer gemeinsamen Operation unter der Leitung der Abteilung Crime Intelligence und der Springbok Stock Theft and Endangered Species Unit auf der N7 in der Nähe von Kamieskroon festgenommen, nachdem sie im Besitz von sukkulenten Pflanzen mit einem geschätzten Wert von 1,5 Mio. ZAR aufgegriffen worden waren. Anfang dieser Woche bekannten sich die Vier schuldig, gegen das Naturschutzgesetz des Nordkaps verstoßen zu haben. Sie wurden vom Springbok Regionalgericht zu je zwei Jahren Gefängnis verurteilt, mit der Option, eine Geldstrafe von 150.000 ZAR (etwa 8000 €) zu zahlen und zu einer weiteren zweijährigen Gefängnisstrafe, die in eine fünfjährige Bewährungsstrafe ausgesetzt wurde. Darüber hinaus ordnete das Amtsgericht an, dass die Angeklagten zusätzliche 100.000 ZAR (etwa 5.500 €) an die Naturschutzorganisation zu spenden haben.“Die Ausmaße, die solche illegalen Aufsammlungen haben können, werden in einem anderen Fall deutlich: „Winzige, fremd aussehende Pflanzen, die Wilderer aus der ganzen Welt in die trockensten Regionen Sudafrikas locken, hätten keine Überlebenschance, wenn es nicht engagierte Strafverfolgungsbeamten gäbe. Diese Woche haben Beamte der Polizei und Mitarbeiter von Cape Nature die Verhaftung und Verurteilung von zwei südkoreanischen Männern wegen Diebstahls von Tausenden von Conophytum-Pflanzen ermöglicht. Byungsu Kim und Young IL Sunwoo wurden jeweils mit einer Geldstrafe von 2,5 Mio. ZAR (rund 140.000 €) belegt und am Dienstag vor dem Regionalgericht in Kapstadt zu einer sechsjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Während einer der Männer zur Persona non-grata erklärt wurde, wurde gegen den anderen ein Auslieferungsverfahren in die USA eingeleitet, wo er wegen Wilderei von Sukkulenten in Kalifornien gesucht wird. Die Südkoreaner stahlen mehr als 60.000 Conophytum-Pflanzen, die an der Westküste von Südafrika und Südnamibia endemisch sind (1-3). Ein Mitarbeiter der Strafverfolgungsbehörden sagte, dass es die vierte Verurteilung von Conophytum-Wilderern in den letzten fünf Monaten war. Die Pflanzen werden von Sammlern in Asien geschätzt. Aber zu den Wilderern gehörten beispielsweise auch zwei tschechische Bürger. Der Mitarbeiter der Strafverfolgungsbehörden würde es vorziehen, nicht zu sagen, was die gewilderten Pflanzen Wert waren. Denn was wir gesehen haben ist, dass, sobald sie den Pflanzen einen Wert geben, plötzlich alle denken: ‚Oh, ich habe keinen Job, ich gehe und stehle diese Pflanzen und verdiene schnell Geld‘.“ Auf Grund solcher Beobachtungen gerade bei Mesembs und anderen hochsukkulenten Pflanzen möchten Chris Rodgerson und seine Gruppe alle ermuntern, auf die Angabe genauerer Standorte zu verzichten. Hingewiesen werden kann auch auf den Beitrag von Pieter van Wyk in diesem Heft, der auf eine vergleichbare Problematik bei sukkulenten Othonna-Arten hinwies, die von ungarischen und asiatischen „Freunden“ systematisch zu tausenden gesammelt und im Internet zum Kauf angeboten wurden (siehe die Abb. 17 in seinem Beitrag). Ähnliche Schilderungen und Schlussfolgerungen für Pelargonien sind in Strlic (2020) zu finden.
Wir als „Fachgesellschaft andere Sukkulenten“ möchten folgende Schlussfolgerungen ziehen, die sich vollständig mit unseren Vereinszielen decken und die hier präzisiert ins Gedächtnis gerufen werden sollen: 1. Wir beachten und befolgen bei der Haltung unserer Pflanzen als auch bei Besuchen an deren Standorten die jeweils gültigen nationalen wie internationalen Gesetze und Verordnungen. Als wahrhafte Pflanzenliebhaber setzen wir uns für den Schutz der Pflanzen und den Erhalt ihrer Habitate ein. 2. Wir setzen uns für die Erhaltung und Vermehrung von vorhandenem Material ein, um den Druck auf die Standorte zu mindern. 3. Wir erwerben ausschließlich Pflanzen aus vertrauenswürdigen und legalen Quellen. 4. Wir werden in der Zeitschrift „Avonia“ Abstand nehmen von der Veröffentlichung präziser Standortdaten und bitten unsere Autoren, das zu beachten. Wir wollen keine Polizei sein, jedoch muss sich jeder mit Personen kritisch auseinandersetzen, die gegen diese Regeln verstoßen. Auch steht es uns nicht zu, über Menschen vor Ort zu urteilen, die in prekärer Situation eigene Ressourcen nutzen. Doch dem Schutz der Vielfalt und Schönheit unseres Planten Erde mit all seinen wundervollen Bewohnern und Naturerscheinungen sind wir alle verpflichtet. In diesem Sinn danke ich für das Verständnis und die Mitwirkung seitens unserer Mitglieder.
Literaturverweise siehe englischer Teil
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